Hinweise zur Abgabe von Hengstsamen
Hinweise zur Abgabe von Hengstsamen
Grundsätze
Das Haupt- und Landgestüt Marbach unterhält im Gestütshof Offenhausen eine EU-Besamungsstation. Hier wird Samen von ausgewählten Hengsten entsprechend den allgemeinen Richtlinien gewonnen, untersucht, aufbereitet und versendet.
Die Besamung kann bei einer Service- und Regiestation oder im Züchterstall erfolgen. Zu diesen Stationen können die Stuten zum Abprobieren mit dem Hengst, zur Follikelkontrolle und zur Samenübertragung gebracht werden. Die Samenübertragung hat durch einen Vertragstierarzt der Besamungsstation bzw. einen geprüften Besamungsbeauftragten oder geprüften Eigenbestandsbesamer zu erfolgen, die bei jeder Besamung im Auftrag der Besamungsstation tätig und für eine fachgerechte Samenübertragung verantwortlich sind. Alle Deckstellenvorsteher der Servicestationen sind Besamungswarte und können auf den Servicestationen Frischsamen von Marbacher Landbeschälern ohne zusätzliche Besamungsgebühr übertragen.
Der Samen darf nur für diejenige Stute verwendet werden, die im begleitenden Samenverwendungsnachweis aufgeführt ist. Ist die Samenübertragung für die vorgesehene Stute aus irgendeinem Grund nicht möglich, darf der Samen ohne ausdrückliche Zustimmung der Besamungsstation nicht an eine andere Stute versamt werden.
Bei starker Nachfrage nach Frischsamen einzelner Hengste kann es bei der Belieferung kurzfristig zu Engpässen kommen. Wir behalten uns hierbei vor, die Lieferung auf zwei Portionen Frischsamen pro Rosse und Stute zu begrenzen bzw. die Besamung der Stuten ausschließlich auf der Servicestation in Marbach zuzulassen. Es kann vorkommen, dass durch den Turniersporteinsatz von Hengsten bzw. aus Gründen, die das Haupt- und Landgestüt Marbach nicht zu vertreten hat, die Lieferung von Frischsamen nicht möglich ist. In diesen Fällen kann, sofern vorhanden, die Lieferung von Tiefgefriersamen angeboten werden.
Besamungsvertrag/Stutenbesitzervertrag
Da Besamungsstationen für Pferde nach ihrer Rechtsform keine „Mitglieder" haben, benötigen diese zur Samenabgabe einen schriftlichen Besamungsauftrag des Stutenbesitzers. Auch die Besamungstierärzte benötigen zur Samenauslieferung einen schriftlichen Vertrag mit der Besamungsstation. Der Tierarzt oder der Besamungsbeauftragte ist bei jeder Besamung im Auftrag der Besamungsstation tätig und für eine fachgerechte Samenübertragung verantwortlich.
Ablauf Besamung mit Frischsamen und Tiefgefriersamen
Bestellung über Service- und Regiestationen
Nachdem der Züchter auf einer Service- und Regiestation den gewünschten Samen bestellt hat, ruft der Gestütwärter bei der EU-Besamungsstation Offenhausen den gewünschten Samen ab. Pro Rosse wird Samen für max. drei Einzelbesamungen zur Verfügung gestellt. Dabei sind die vorgegebenen Zeiten für Bestellung und Versand zu beachten. Stuten, die zum Embryotransfer vorgesehen sind, müssen bei der Samenbestellung angemeldet werden.
Bestellung direkt bei EU-Besamungsstation Offenhausen
Wird der Samen nicht über eine Service- bzw. Regiestation bestellt, muss der Stutenbesitzer die Bestellung direkt an die EU-Besamungsstation Offenhausen richten und einen Besamungsauftrag einreichen.
Die Besamungs- bzw. Servicestation schließt mit dem Stutenhalter und dem Tierarzt Besamungsverträge ab. Bereits abgeschlossene Verträge sind weiterhin gültig. Die Vertragsformulare sind beim Haupt- und Landgestüt Marbach bzw. seinen Servicestationen erhältlich. Die Bezahlung des Samens erfolgt über das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren.
Zusendung
Der Samen kann auf Anforderung im Auftrag der Tierärzte bzw. Besamungsbeauftragten von der EU-Besamungsstation abgeholt oder per Eilsendung durch ein externes Transportunternehmen auf Kosten und Risiko des Stutenbesitzers zugesandt werden. Die Zustellung erfolgt einen Tag nach Bestellung. Für jede Samenlieferung wird eine Kostenpauschale von 38 € inkl. 7 % gesetzl. USt. berechnet (Sonntagszustellung auf Station: 74 € inkl. 7 % gesetzl. USt., Sonntagszustellung Züchter, Tierarzt usw. 128 € inkl. 7 % gesetzl. USt.).
Das Haupt- und Landgestüt Marbach übernimmt keine Gewähr für die rechtzeitige Zustellung von Samen an den Züchter bzw. den Vertragstierarzt, wenn der Samen ordnungsgemäß an die Transportunternehmer übergeben wurde. Sollte der Samen verspätet eintreffen, bitten wir Sie um sofortige Mitteilung unter der Telefonnummer (0 73 85) 9 68 42 0.
Hinweise zum Besamungsschein bzw. Deckschein
Deckscheine werden nicht mehr automatisch verschickt, sondern können auf der Internetseite heruntergeladen oder telefonisch angefordert werden. Dieser Besamungs- bzw. Deckschein ist dem Deckstellenvorsteher bzw. dem Hengsthalter vor der Bedeckung bzw. Besamung auszuhändigen. Ist eine Stute nicht eingetragen, ist von der Geschäftsstelle des jeweiligen Pferdezuchtverbands unter Vorlage des Abstammungsnachweises bzw. der Eigentumsurkunde der Stute ein Besamungs- bzw. Deckschein zu besorgen. Auch bei Stuten ohne nachgewiesene Abstammung kann ein Besamungs- bzw. Deckschein vom Pferdezuchtverband besorgt werden. Die Deckdaten werden am Ende der Decksaison den Zuchtverbänden elektronisch übermittelt. Dem Züchter wird ein Abschnitt des Besamungs- bzw. Deckscheines ab 15. Oktober, sofern das Deckgeld bezahlt wurde, zugesandt. Eine Ausfertigung verbleibt beim Hengsthalter.
Gomadingen, 1. Februar 2026
Einstellen von Stuten zum Beschälen, Box je Tag: 16,05 € (inkl. 7 % USt.)
Einstellen von Stuten mit Fohlen bei Fuß, Box je Tag: 18,19 € (inkl. 7 % USt.)
Einstellen von Stuten zum Beschälen bei Besamung mit Fremdhengsten, Box je Tag: 20,33 € (inkl. 7 % USt.)
